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Heimpass

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten drei Jahre, der Bedarfsausweis auf einer technischen Berechnung von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Beide sind gleichwertig rechtsgültig. Welcher zulässig ist, hängt vom Gebäude ab: Bei 5+ Wohneinheiten oder Baujahr/Sanierung ab 1977 reicht meist der günstigere Verbrauchsausweis (49 € statt 149 €).

Der Unterschied einfach erklärt

Beide Ausweisarten bewerten die energetische Qualität eines Wohngebäudes, gehen das aber unterschiedlich an. Der Verbrauchsausweis schaut auf die Vergangenheit: Wie viel Heizenergie wurde tatsächlich verbraucht? Der Bedarfsausweis schaut auf das Gebäude selbst: Wie viel Energie benötigt es rechnerisch, unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner?

  • Verbrauchsausweis: Grundlage sind reale Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnungen) der letzten 3 Jahre.
  • Bedarfsausweis: Grundlage ist eine Ingenieur-Berechnung von Dämmung, Fenstern, Heizung und Geometrie.

Welcher Ausweis ist für mein Gebäude zulässig?

Die Wahl ist nicht immer frei. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für bestimmte ältere, kleine Gebäude den Bedarfsausweis vor. Das Heimpass-Formular prüft die Voraussetzungen automatisch anhand Ihrer Angaben.

  • Verbrauchsausweis zulässig: bei Wohngebäuden mit mindestens 5 Wohneinheiten sowie bei kleineren Gebäuden, die ab dem 1. November 1977 errichtet oder entsprechend energetisch saniert wurden.
  • Bedarfsausweis vorgeschrieben: bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf den Stand der 1. Wärmeschutzverordnung gebracht wurden.
  • Der Bedarfsausweis ist außerdem immer freiwillig wählbar.

Kosten im Vergleich

Bei Heimpass kostet der Verbrauchsausweis 49 € und der Bedarfsausweis 149 € — jeweils zum Festpreis inkl. MwSt. und DIBt-Gebühren. Der Preisunterschied ergibt sich aus dem höheren Berechnungsaufwand des Bedarfsausweises.

Welcher ist der „bessere" Ausweis?

Rechtlich sind beide gleichwertig. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und schneller, spiegelt aber das Heizverhalten der bisherigen Bewohner wider. Der Bedarfsausweis ist objektiver und für Sanierungsplanung aussagekräftiger, weil er das Gebäude selbst bewertet. Für den reinen Verkauf oder die Vermietung genügt in der Regel der zulässige, günstigere Verbrauchsausweis.

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Häufige Fragen

Ist ein Bedarfsausweis Pflicht bei meinem Altbau?
Ein Bedarfsausweis ist vorgeschrieben bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht entsprechend saniert wurden. Wurde Ihr Altbau energetisch modernisiert, kann auch der Verbrauchsausweis zulässig sein.
Ist der Verbrauchsausweis weniger anerkannt?
Nein. Verbrauchs- und Bedarfsausweis sind beide voll rechtsgültig und werden von Käufern, Mietern und Behörden gleichermaßen anerkannt.
Kann ich den Bedarfsausweis freiwillig wählen?
Ja. Den Bedarfsausweis können Sie immer freiwillig wählen, auch wenn ein Verbrauchsausweis zulässig wäre — etwa wenn Sie eine objektive Bewertung für die Sanierungsplanung möchten.

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